Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: die Schritte für Angehörige
Wenn ein Elternteil oder naher Angehöriger verstorben ist, steht neben der Trauer oft auch die Auflösung des Haushalts an. Diese Übersicht hilft, Schritt für Schritt vorzugehen. Das Räumen, Entsorgen und Übergeben übernehmen wir gerne für Sie, mit Ruhe, Diskretion und zum Festpreis.

Zuerst klären: Wer entscheidet?
Über den Haushalt entscheiden die Erben. Ist noch offen, ob das Erbe angenommen wird, sollten Sie vor einer Auflösung rechtlichen Rat einholen. Ein Erbe kann in der Regel nur innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen werden.
Mietvertrag und Fristen
Bei einer Mietwohnung haben Erben ein Sonderkündigungsrecht. Es muss innerhalb eines Monats ausgeübt werden, nachdem sie vom Tod und vom fehlenden Fortsetzen des Mietverhältnisses erfahren haben; die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Sprechen Sie früh mit dem Vermieter. Oft lässt sich ein passender Übergabetermin vereinbaren.
Sichern, was wichtig ist
Bevor geräumt wird, sollten Sie in Ruhe sichern:
- Ausweise, Verträge, Versicherungs- und Bankunterlagen, Testament
- Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke
- Wertgegenstände, die in der Familie bleiben sollen
Verkaufen, spenden, entsorgen
Was niemand behalten möchte, muss nicht im Müll landen. Brauchbare Möbel und Gegenstände rechnen wir auf Wunsch an. Das senkt die Kosten der Auflösung. Was gerettet werden kann, spenden wir; der Rest wird getrennt und fachgerecht entsorgt.
Räumen und übergeben
Wir räumen Wohnung, Keller, Dachboden und Garage, bauen die Einbauküche und andere Einbauten zurück und übergeben besenrein, auf Wunsch direkt an Vermieter oder Hausverwaltung. Sie müssen dafür nicht vor Ort sein: Das Ergebnis dokumentieren wir mit Fotos.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
So unterstützen wir Sie
- Festpreis nach Besichtigung oder Foto-Check
- Wertanrechnung brauchbarer Gegenstände
- Räumung inklusive Keller und Garage
- Besenreine Übergabe, auch kontaktlos





